Bestimmungen für Ölheizungen (update 04/21)

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Gebäudeenergiegesetz und CO2-Preis
Ölheizungen: Neue Bestimmungen, kein Verbot

Wer ein Gebäude mit Ölheizung besitzt, sollte sich mit den aktuellen Rahmenbedingungen vertraut machen. Die ergeben sich aus dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der jüngst in Kraft getretenen CO2- Bepreisung. Das Institut für Wärme und Mobilität (IWO) hat wichtige Punkte zusammengefasst.

Das Wichtigste zuerst: Ölheizungen dürfen weiter betrieben und auch modernisiert werden. Bis einschließlich 2025 können bestehende Heizkessel wie gewohnt gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden. Nur für Hausbesitzer in Baden-Württemberg und Hamburg gelten landesspezifische Regeln.

Ölheizungen: Einbau auch nach 2025 möglich

Hauseigentümer, die nach 2025 eine neue Ölheizung einbauen wollen, müssen zusätzlich auf erneuerbare Energien wie zum Beispiel Solaranlagen setzen. Der Einbau einer Ölheizung allein ist allerdings auch erlaubt. Nämlich dann, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist, und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Ist die Ölheizung bereits mit einer Solaranlage kombiniert, so kann jederzeit ein Kesseltausch durchgeführt werden, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

(Quelle: IWO (2021) https://www.zukunftsheizen.de/presse/oelheizungen-neue-bestimmungen-aber... )

 

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