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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung („AGB“) Tucht energy
1. Allgemeines – Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden der F.W. Tucht jr. GmbH & Co KG. Unsere AGB entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbestimmungen erkennen wir nicht an, außer wir haben ausdrücklich deren Geltung zugestimmt.
b. Grundlage für Angebote, Bestellungen und Vertragsverhältnisse sind ausschließlich unsere AGB. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
c. Sollte eine oder mehrere der nachfolgenden Geschäftsbestimmungen unwirksam sein, soll hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Es soll anstelle dessen eine angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
2. Warenbeschaffenheit
Die Beschaffenheit unserer Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Für die Beschaffenheit der Ware ist die Angabe auf dem Lieferschein maßgeblich. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig. Wir gewähren keine Haltbarkeits- und Beschaffenheits-garantie.
3. Vertragsabschluss
a. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, bis schriftlich oder mündlich ein beidseitiger Vertragsabschluss stattgefunden hat.
b. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer richtigen und rechtzeitigen Waren-beschaffung. Bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstoff-erschöpfung oder anderen Gründen, die nicht von uns verschuldet sind, besteht für uns die Möglichkeit von nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Rechte für den Kunden können hieraus nicht abgeleitet werden. Der Kunde wird in diesem Fall über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert und eventuell erbrachte Vorleistung unverzüglich zurückerstattet.
4.Kaufpreis / Zahlung
a. Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Der abgegebene Angebotspreis versteht sich per 100l incl. Zoll, Steuern etc. jedoch zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer. Sollte kein Kaufpreis vereinbart worden sein, wird der jeweils gültige Abschlagspreis für die entsprechende Abnahmemenge am Tag der Lieferung verwendet. Das gilt für die Fälle, in denen keine anderweitigen Preisabsprachen getroffen wurden. Bei vom Käufer zu vertretenden Minderabnahmen behalten wir uns vor, ab einer Abweichung von 10 % von der vereinbarten Liefermenge, die erhöhten Frachtkosten entsprechend weiter zu belasten.
b. Für Warenlieferungen gilt das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel. Das Fälligkeits-datum für die Bezahlung von Tankrechnungen mit der Tucht -Tankkarte ist der Rechnungserhalt. Der Versand der Tankkartenrechnungen erfolgt im Normalfall am ersten Werktag jeden Monats.
c. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt. Unsere Tankwagenfahrer sind zum Inkasso des fälligen Rechnungsbetrages befähigt. Die Annahme von Wechsel und Checks behalten wir uns vor.
d. Mit Überschreitung der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. In diesem Fall behalten wir uns vor bei Endverbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% und bei Unternehmern einen Verzugszinssatz von 9% über dem Basis Zinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsforderung kann nach § 288 BGB auch nachträglich eingefordert werden.
5.Lieferung und Mitwirkungspflicht
a. Die Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die Entladestelle mit einem Tankwagen befahrbar ist und eine Haltemöglichkeit besteht. Hierzu gehört auch die Beantragung von erforderlichen rechtlichen Genehmigungen, um eine ordnungsgemäße Belieferung durchführen zu können. Falls dies nicht geschieht, werden die uns entstandenen Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Käufer haftet für entstehende Schäden, wenn diese Voraussetzungen fehlen.
b. Es besteht die Pflicht des Käufers ungehinderten Zugang zu Lagerraum und Tankanlage zu gewährleisten. Der beliefernde Tankwagenfahrer prüft bei Anlieferung im Rahmen der persönlichen Kenntnisse und abhängig von der Zugänglichkeit, die Tanks auf offensichtliche äußere Mängel. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen bei der Befüllung des Kundentanks. Der Käufer stellt sicher, dass die gesamte Tankanlage incl. Messvorrichtungen und Rohrleitungen in einwandfreiem Zustand sind. Hierzu gehören allgemeine eigene Sichtprüfungen auf äußere offensichtliche Mängel und eine Überwachung der Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Anlage durch Fachbetriebe. Der Kunde trägt alle Kosten für Belieferungsschäden, die durch eine mangelhafte Anlage hervorgerufen werden. Der Kunde ist verpflichtet, über bekannte Schäden und die Qualität der vorherigen Lieferung vor Neubefüllung zu informieren.
c. Liefertermin und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir Sie ausdrücklich bestätigt haben. Bei Nichteinhaltung von Terminen, verursacht durch höhere Gewalt, durch die wir nicht im Stande sind, unsere Leistung zu erfüllen, wird von dem Kunden ein Aufschub bis zum Wegfall des Behinderungsgrundes mit anschließend angemessener Frist zur Leistungserbringung gewährt. Gleiches gilt auch bei anderen außergewöhnlichen, unvorhersehbaren Ereignissen, wie zum Beispiel Personal- und Transportmittelmangel oder technische Defekte. Es entstehen durch die Nichtbelieferung keine Entschädigungsansprüche gegen uns. Der Kunde wird über Fälle dieser Art umgehend unterrichtet.
d. Sollte die Ware nicht zu den vom Käufer gewählten Lieferbedingungen entgegen genommen werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Dadurch entstehen für den Käufer Stornogebühren in Höhe von 10% des Nettowarenwertes.
6. Gefahrenübergang
a. Der Übergabe der Ware in diesen Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahme-verzug kommt.
b. Zum Zeitpunkt des Annahmeverzuges geht die Gefahr, eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware, auf den Kunden über.
c. Bei Annahmeverzug oder Verletzung der Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, einen Ausgleich für den uns entstandenen Schaden, inklusive eventueller Mehraufwendungen, zu verlangen.
7. Pflichten und Rechte des Käufers
a. Der Käufer bzw. der von ihm bestimmte Empfänger hat die Lieferung unverzüglich auf sichtbare Mängel zu untersuchen.
b. Wird die Ware nicht in der vereinbarten Beschaffenheit oder Menge geliefert, hat der Käufer diesen Umstand nach Feststellung umgehend telefonisch und schriftlich zu melden. Sollte dieser Fall eintreten, erfolgt die Vertragserfüllung auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen im BGB. Der Käufer erhält das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung. Aufgrund geringfügiger Vertragswidrigkeiten, wie z.B. Toleranzen im Rahmen der DIN-Norm, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
c. Im Falle einer Mängelrüge muss uns die Möglichkeit gegeben werden, eine Warenprobe in notwendigem Umfang für Untersuchungszwecke, entnehmen zu können.
d. Die Verjährungsfrist unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
8. Eigentumsvorbehalt
a. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen vor. (Vorbehalts-ware).
b. Der Kunde verpflichtet sich die Vorbehaltsware mit der üblichen Sorgfalt unentgeltlich aufzubewahren.
c. Wird unsere Vorbehaltsware mit Waren des Käufers oder Dritten vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben diese Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Vorbehaltsware, zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Vorbehaltsware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
d. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verkaufen oder verarbeiten, solange dieser nicht im Verzug ist. Er tritt sicherungshalber bereits jetzt alle entstandenen Forderungen aus dem Verkauf oder durch sonstige Rechtsgründe der Vorbehaltsware an uns ab, inklusive der Umsatzsteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso verpflichtet sich der Käufer, die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns abzutreten. Solange kein Widerruf erfolgt, ist der Käufer ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Bei Widerruf erlischt die Einzugsermächtigung. Dieser Fall kann eintreten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht fristgerecht nachkommt. Wir sind dann berechtigt unter Setzung einer angemessenen Frist, dem Kunden anzudrohen, dass der weitere Forderungseinzug durch uns oder von uns beauftragte Dritte erfolgen wird, sollte der Fristablauf fruchtlos sein. Wir werden hierdurch bevollmächtigt, die Abnehmer unseres Kunden bezüglich der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine exakte Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu entäußern und uns alle Auskünfte für den Einzug der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
d. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
9. Haftung
a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen aufgrund von warenspezifischen, vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, wie z.B. schwer verhinderbare Verschmutzungen oder Beschädigungen durch den Befüllschlauch, wird eine Haftung ausgeschlossen.
b. Der Haftungsschluss gilt nicht bei uns zurechenbaren körperlichen - und gesundheitlichen Schäden, bei Verlust des Lebens des Kunden, Ansprüchen des Käufers nach Produkthaftungsgesetz und sonstigen Vertragspflichten, die nicht unter Punkt 9a fallen.
c. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter.
10. Datenschutz
a. Unter Einhaltung der Voraussetzung des Bundesdatenschutzgesetzes, behalten wir uns vor Bonitätsauskünfte bei Wirtschaftsauskunftsdateien von unseren Kunden einzuholen. Im Falle von vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei offenen Forderungen, werden die ihn betreffenden Angaben Wirtschaftsauskunftsdateien mitgeteilt.
b. Die Daten des Kunden werden zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert und genutzt.
11. Widerrufsbelehrung
Sie erlangt bei Fernabsatzgeschäften das Recht innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Dieses Recht gilt jedoch nicht bei
dem Kauf von Heizöl. (vgl. § 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB sowie Bundestag-Drucksache 19/27655 vom 17. März 2021)
12. Anwendbares Recht – Gerichtsstand
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens.